Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
MEGA Services GmbH

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltung

Nachstehende AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnlichem zwischen der Firma MEGA Services GmbH als Auftragnehmer und ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweilige gültige Fassung der AGB. Abweichenden Geschäftsbedingungen und Regelungen wird grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung der Firma MEGA Services GmbH.

§ 2 Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Die schriftliche Auftragsbestätigung zum wirksamen Vertragsabschluss wird durch Beginn der vertraglichen Leistungen, Lieferungen oder Rechnungsstellung ersetzt. Mündliche Nebenabreden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. (1) Für den Sicherheitsbereich gilt: Unseren Angebote liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Firma MEGA Services GmbH auch und ohne deren besonderen Aufforderung alle, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutungen sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst nach Tätigkeiten durch den Auftragnehmer bekannt werden (Informationsplicht des Auftragsgebers). Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2(1) nicht oder nur ungenügend nach oder ist aus technischen Gründen die Aufnahme einer der o.g. Tätigkeiten nicht möglich, so kann die Firma MEGA Services GmbH die Dienstleistungen in der Art und Weise erbringen, wie wir es zur Erfüllung des Auftrages für zweckmäßig erachten. Eine weitergehende Forderung bedingt sich nicht daraus und ist auch nicht einforder- oder verrechenbar. D.h., dass der Auftraggeber keine Rechte aus Schäden ableiten kann, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner Informationspflicht aus § 2 (1) nicht nachgekommen ist. Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein eine schriftliche Begehungsvorschrift maßgeblich. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrolle und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgänge und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für (eventuellen) Schlüsselverlust und/oder Schlüsselbeschädigung haftete der Auftragnehmer nur im Rahmen des § 9. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Personen bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes, auch nachts, telefonisch benachrichtigt werden können. Anschrift- und/oder Personenänderung müssen dem Auftragnehmer umgehend mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderen gemäß GewO zugelassenen und zuverlässigen Unternehmer zu bedienen.

§ 3 Auftragsannullierung

Auftragsannullierung müssen vom Kunden schriftlich per Post, Fax oder E-Mail innerhalb von 3 Tagen ab Auftragserteilung erfolgen. Bei Stornierungen des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor vorgesehenem Dienstbeginn sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr i.H.v. 30% des Auftragsvolumens zu verlangen. Dieses erhöht sich bei einer Stornierung zwischen dem 14. und 7. Tag auf 45% dessen. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens an Stornogebühren erhoben. Sollte ein solcher Rücktritt vom Vertrag erst am Tage des vereinbarten Auftragsbeginns erfolgen, so sind wir berechtigt, dass Entgelt in Höhe von 100% des Auftragsvolumens zu verlangen.

§ 4 Preise

Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigungshandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgesellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten somit zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.   Für An-und Abfahrten berechnen wir, wenn nichts anderes bestimmt ist, eine Kilometerpauschale von z. Z. 0,50 €/km oder die jeweiligen Anfahrtspauschalen. Eventuelle Nebenkosten z.B. für Maschinen, Gerüste oder Entsorgung sind dem entsprechenden Angebot zu entnehmen. (1) Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch Abschluss neuer Lohn-, Mantel-, oder Tarifverträge, wird das Entgelt automatisch, um den Betrag in gleicher Weise zu verändert, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zzgl. der gesetzlichen Lohnsteuer. Ein Widerspruch gegen diese Klausel § 4 (1) ist ausgeschlossen.

§ 5 Abnahme

Die Auftragserteilung verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der jeweils vertraglich vereinbarten Leistung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten). Wir behalten uns vor, richtige und rechtzeitige Leistungen zu erbringen. Leistungstermine und – fristen, welche verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt. Verweigert der Kunde die Abnahme der vertraglichen Leistung rechtsgrundlos, so bleiben Ansprüche der Firma MEGA Services GmbH auf vollständige Zahlung der erbrachten Leistungen sowie etwaige Mehrkosten hiervon unberührt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Nach der vertragsgemäßen Erfüllung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten) sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich vor Leistungserbringung ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, ab einem Auftragswert von 1.000,00 € eine Abschlagszahlung von 50 % des Nettowarenwertes des Vertragsgegenstandes (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten) zu entnehmen. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsverzug

Bei einem Zahlungsverzug von über 14 Tagen laut Rechnungsdatum berechnen wir auf den Nettorechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (Diskontsatz der Europäischen Zentralbank) gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Aufrechnung und Zurückbehalten des Geldes sind nicht zulässig, es sei denn, es tritt der Fall eines unbestrittenen, schriftlich von uns bestätigtem oder rechtskräftig festgestellten Widerspruchs ein (Teilrückbehalt). Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers selbst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber abgemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde. Für jede Mahnung erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 €. Nach der zweiten fruchtlosen Mahnung wird der Anspruch beim zuständigen Gericht, auf Kosten des Schuldners, geltend gemacht. Für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibung der Forderungen sind wir berechtigt je ein Bearbeitungshonorar von 75,00 € zu berechnen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt besteht an allen beweglichen Sachen. Ausgenommen sind Sachen, welche wesentliche Bestandteile im Sinne des BGB sind.
 

§ 9 Haftung

Wir haften nicht für Schäden infolge von unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Einbringung der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistung (Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder handwerklichen Tätigkeiten), sofern diese durch Feuer, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt, Lieferverzögerung oder Vorlieferanten oder durch andere außerhalb unseres Machtbereiches liegende Umstände und Störungen verursacht werden. Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten vorsätzlich verursacht wurden. Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich, nicht oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unabhängig davon haftet der Auftragnehmer für die Schäden, die durch ihm, seine gesetzlichen Vertreter, oder leitenden Angestellten, seine Mitarbeiter oder gemäß § 2 beauftragten Unternehmen verursacht worden sind, soweit im Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allg. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHG) zugrunde.
Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Nichterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlungen werden ausgeschlossen. Dies gilbt nicht für Fehler zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung laut wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug gemäß § 2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz entgangener Gewinne, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Einsatz der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischen vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Haftung des Unternehmers ist begrenzt auf: 2.000.000,00 € für Personenschäden,
2.000.000,00 € höchsten für einzelne Personen,
500.000,00 € für Sachschäden,
50.000,00 € für das Abhandenkommen von Schlüsseln,
100.000,00 € für Vermögensschäden
1.500.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung)

§ 10 Beanstandungen und Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden) geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seiner vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber. Für Entschließungen des Auftraggebers, die aufgrund von Empfehlungen des Auftragnehmers gefasst werden, wird nicht gehaftet. Der Anspruch auf Ersatz oder Nacharbeit erlischt, wenn die Reklamation nicht innerhalb von 48 Stunden erfolgt. Arbeitsnachweise die nicht binnen 6 Werktagen reklamiert worden sind, gelten als anerkannt (VOB Teil B § 15.5). Hinsichtlich der Sachmängelgewährleistung gelten die Vorschriften des BGB & HGB.  

§ 11 Rücknahme

Alle individuellen geleisteten Waren/Dienstleistungen und handwerklichen Tätigkeiten sind vor der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 12 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die in Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendige Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 13 Informationen über den Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme des Angebotes kann mündlich, per Post, E-Mail, Fax, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter der Maßgabe des § 2 der AGB. Bei Vertragsbeginn im Sicherheitsbereich wird das Hausrecht an uns als Besitzender übergeben.

§ 14 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit wird vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer, der Firma MEGA Services GmbH individuell und abhängig vom jeweiligen Vertragsgegenstand bestimmt. Sollte keine individuelle Vertragslaufzeitbestimmung erfolgt sein, so gilt zunächst eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der 6 Monate, sofern nicht gekündigt wurde, besteht der Vertrag für weitere 12 Monate fort. Die Parteien können eine Probevertragslaufzeit von 3 Monaten vereinbaren.

§ 15 Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann jederzeit vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer ohne Angaben von Gründen und Beachtung folgender Kündigungsfristen gekündigt werden:
Bei einer Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Monate(n) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Bei einer Vertragslaufzeit von 4 bis 6 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
Bei einer Vertragslaufzeit von 7 bis 12 Monate gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei einer Vertragslaufzeit ab 12 Monaten gilt eine Kündigunsfrist von 6 Monaten. Innerhalb der Probevertragslaufzeit können die Parteien jederzeit ohne Beachtung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat im jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Die Beweislast hinsichtlich des fristgerechten Zugangs der Kündigung trägt die kündigende Partei. Eine fristlose Kündigung bedarf der Begründung und kann insbesondere dann erfolgen, wenn ein Festhalten an dem Vertrag für eine Partei unter keinem Gesichtspunkt mehr möglich ist (wie z.B. vertragswidriges Verhalten, vorsätzliche Schädigung von Rechtsgütern einer Vertragspartei, erheblicher Zahlungsverzug, fortdauernde Schlechtleitsung usw.). Wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Vertag nicht gekündigt, so gilt er als stillschweigend verlängert für einen weiteren Monat. Wird der Vertag nach Ablauf diese Monats nicht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate. Etwaige besondere, individuell geregelte Regelungen zur Kündigung bedürfen der Schriftform.

§ 16 Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen/Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind sie derart auszulegen, dass der mit der ursprünglichen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht berührt.

§ 17 Gerichtstand

Der allgemeine Gerichtstand der Firma MEGA Services GmbH ist Königstein. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 18 Datenschutz

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
MEGA-Services GmbH
Mainzer Landstraße 375
60326 Frankfurt am Main
Tel: 069 / 97 39 133-0
Fax: 069 / 97 39 133-11
E-Mail: info@mega-services.eu
Internet: www.mega-services.eu
Vertretungsberechtigter : Dipl.- Ing. Ertan Köse
Weitere Einzelheiten zur verantwortlichen Stelle finden Sie im Impressum. Die Quellen werden für die einzelnen Verträge nicht preisgegeben. Wir berufen uns auf das Datenschutzgesetz.

§ 19 Verwendung

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung.
Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

§ 20 Auskünfte

Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschungen Ihrer gespeicherten Datei.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns und schicken Sie Ihr Verlangen per Post oder Fax.

§ 21 Weitergabe an Dritte

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmer und das mit Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesem Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Datei jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder der Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.

§ 22 Sicherheit

Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

§ 23 Cookies

Auf diesem Service werden in den Cookies Informationen über Ihre Eingaben gespeichert, die dann bei Ihren nächsten Besuchen aufgerufen werden können. Wenn Sie sich bei uns anmelden oder eine Bestellung aufgeben möchten, benötigen wir Ihre Kundendaten. Die in einem Cookie abgelegten Daten erübrigen Ihnen das Ausfüllen der Formulare. Die erzeugten Cookies haben eine Verfallszeit von sechs Monaten. Sie können in Ihrem Browser Programm darüber hinaus die Annahme von Cookies dieser Seite verwalten und gegebenenfalls sperren.
Der Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch die Firma MEGA Services GmbH können Sie jederzeit durch formlose Mitteilung an unsere E-Mail widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir Ihnen keine Werbemittel mehr zusenden.

§ 24 Arbeitnehmerüberlassung / Abwerbung von Mitarbeitern

Die Firma MEGA Services GmbH stellt auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) ihre Mitarbeiter am schriftlich vereinbarten Einsatzort vorübergehend zur Verfügung. Gegebenenfalls hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Entleihers sind ausgeschlossen. Unsere Mitarbeiter werden gemäß dem vom Entleiher beschriebenen fachlichen Anforderungsprinzip ausgewählt und sind entsprechend einzusetzen. Während des Einsatzes beim Entleiher unterliegen unsere Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Entleihers und arbeiten unter der Aufsicht und Anleitung des Entleihers, wobei vertragliche Beziehungen zwischen unseren Mitarbeitern und dem Entleiher nicht begründet werden. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige Neudispositionen sind ausschließlich mit uns zu vereinbaren, wobei wir auf die besonderen Verhältnisse des Betriebs und die Wünsche der Kunden stets flexibel einzugehen versuchen werden. Sollte der Mitarbeiter vom Entleiher mit anderen Tätigkeiten betraut oder an einem anderen Tätigkeitsort eingesetzt werden, so hat der Entleiher uns im Voraus schriftlich darüber zu unterrichten. Der Entleiher verpflichtet sich unsere Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz über die für den Entleiherbetrieb und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften auf Kosten des Entleiherbetriebes zu unterrichten, insbesondere aber den Mitarbeitern für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Gemäß Artikel 1 § 11 (6) AEG und § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz unterliegt die Tätigkeit unserer Mitarbeiter den für den Betrieb des Entleiherbetriebes geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflicht des Verleihers. Sollten unsere Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der Entleiher gegenüber der Firma MEGA Services GmbH für den entstandenen Lohnausfall. Arbeitsunfälle sind uns sofort nach der Meldung an die Berufsgenossenschaft zu melden. Meldepflichtige Unfälle sind mittels der Unfallanzeige unverzüglich der Verwaltungsberufsgenossenschaft anzuzeigen. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen. Eine Kopie der Unfallanzeige ist vom Entleiher gemäß § 193 SGB VII, der für den Entleiherbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Entleiher sichergestellt. Die sicherheitstechnischen Kontrollen am Tätigkeitsort werden gegebenenfalls durch unsere Sicherheitsbeauftragten und/oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Der Entleiher gestattet den oben genannten den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Stellt der Entleiher innerhalb der ersten vier Stunden des ersten Überlassungstages unseres Mitarbeiters fest, dass dieser für die vorgesehene Tätigkeit nachweislich begründet ungeeignet ist und besteht der Entleiher deshalb auf Austausch des Mitarbeiters, werden dem Entleiher bis zu vier Arbeitsstunden sowie die An- und Abreisekosten für diesen Tag nicht berechnet. Auf das/die Arbeitsverhältnisse des/der überlassenen Leiharbeitnehmer findet ein einschlägiger Zeitarbeitstarifvertrag bzw. ein Haustarifvertrag Anwendung. Daher besteht seitens des/der Leiharbeitnehmer kein Auskunftsrecht nach § 13 AEG gegenüber dem Entleiher bezüglich der wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Entleiherbetrieb. Wir übernehmen keine Gewährleistungen für die Güte der von der Arbeitskraft erbrachten Arbeitsleistung. Eine Haftung für eventuellen Arbeitsausfall, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, weder im Verhältnis zu den Arbeitskräften noch im Verhältnis zum Auftraggeber. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen und wird für jeden Haftungsfall laut § 9 beschränkt. Wir haften ferner nicht, soweit unser Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen betraut werden. Die Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden wie folgt in Rechnung gestellt: Überstunden ab der 40. Wochenarbeitsstunde: 25 %,
Überstunden ab der 46. Wochenarbeitsstunde: 50 %,
Nachtstunden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 25 %,
Zuschlag Arbeitsstunden an Samstagen: 25 %,
Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen: 100 %.
Arbeiten an Feiertagen wie 1. Mai, Ostersonntag, 1. Weihnachtsfeiertag und Pfingstsonntag werden mit einem Zuschlag von 150 % berechnet. Zeiten für Rufbereitschaft und Reisezeiten der Mitarbeiter der MEGA Services GmbH werden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz berechnet. Bei Verträgen, die während einer Woche beginnen und/oder enden, findet eine arbeitstägliche Überstundenberechnung statt. Danach ist ab der 9. Stunde eine Überstundenvergütung in Höhe von 25 % zum Stundenverrechnungssatz zu zahlen. Von mehreren Zuschlägen ist nur ein Zuschlag und zwar der höchste zu bezahlen. Etwas anderes gilt, soweit Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit zugleich Mehrarbeit ist. Bei Ableistung von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Beantragt der Entleiher bei anstehender Mehrarbeit eine Ausnahmegenehmigung bei der Aufsichtsbehörde, so ist die MEGA Services GmbH unverzüglich zu unterrichten. Die Zurverfügungstellung von Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln ist grundsätzlich nicht im Verrechnungssatz erhalten. Jeglicher Auftraggeber darf Personal, das ihm von uns gestellt wird und/oder bei ihm arbeitet, während der Dauer und 730 Tage nach Beendigung des Auftrages, nach dessen Ablauf nicht selbst, durch Dritte oder auf selbständiger Basis einstellen oder beauftragen, die wir für solche Aufgaben gemäß des geschlossenen Vertrages durchgeführt haben. Verstößt er oder der Mitarbeiter gegen diese Vereinbarung, so sind er und diese/r Mitarbeiter verpflichtet, jeweils das Zehnfache des Betrages des Auftragsvolumens, nicht aber mehr als die zehnfache Monatsgebühr an uns zu zahlen.

§ 25 Urheberrecht

Alle Inhalte auf www.mega-services.eu sind Eigentum des Geschäftsinhabers und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen in keinster Weise kopiert und für andere Zwecke verwendet werden.

§ 26 Haftungsausschluss

Die Firma MEGA Services GmbH distanziert sich hiermit vorsorglich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem Server. Diese Erklärung gilt für sämtliche Linksammlungen, die zurzeit bestehen oder in Zukunft bestehen werden.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links übernehmen. Für den Inhalt dieser Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Herausgeber und für den Internetauftritt verantwortlich:
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